Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden
Sie unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung, Planung und Organisation
von Events, Veranstaltungen und Ereignissen aller Art, sowie von Pauschalreisen,
Flügen und sonstigen Reiseleistungen
A) Vorbemerkung
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
D) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
A) Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu
einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-) Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei
im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a
BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung.
Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein
Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher
ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631
BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung
erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der
Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen
ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer,
Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.
Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern
die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die
Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie
einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat
buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Leistungsanbieters. Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen,
beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns
angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen
Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter,
Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang
verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die
allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung
beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen
wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind, D) unsere Reisebedingungen für die
Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der
Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen
Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie
andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und
- hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1. Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen
sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website)
auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt.
Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt
oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
2. Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt
der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt
zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns
erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit
dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des
Angebots des Kunden erklärt.
3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine
Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten
Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/
Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
1. Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit,
ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und
ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw.
Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn,
es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.
Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen
Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B.
Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung,
Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der
Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den
angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf
der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem
Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann
sich der Kunde nicht berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft,
entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche
aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von
geeigneten Versicherungen, insbesondere
* einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
* Reisegepäckversicherung,
* Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der
genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
1. Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und
diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur
Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer
Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach
Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen
Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines
in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
3. Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung
oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
1. Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung
selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt
vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des
Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die
korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter
Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2. Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf
der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
3. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen
uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
4. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang
oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den
Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von
unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur
begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum
Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige
Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt
bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen
solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beschränkt.
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle
Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne
des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil
A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen
die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür
vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies
ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder
dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form
auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
2. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt
der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den
Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung,
den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes
dar.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet
durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
1. Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die
Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere
Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben
werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet
veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im
Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen.
Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe
von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet.
Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in
Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen
nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax,
Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
1. Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen-
oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur
zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt
wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne
Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
5. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den
Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder
die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der
Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder
ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann
diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt
berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen:
* bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
* ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
* ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
* ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
* ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
* ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
* bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
* ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
* ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
* ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
* zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
* dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
* dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
3. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein
Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,-
pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung
grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören
oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir
den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus
der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann
zurücktreten, wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und
der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim
Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
2. Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete
Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht,
ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den
Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei
Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens
jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei
Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21
Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt
worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der
Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft.
2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten
ist.
3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll-
und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
4. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat
zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt
bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und
danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende
Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft
hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren.
Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO
2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der
Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung
dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem
Reisevertrag.
Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte
"gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der
Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

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